Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (SRMG).

Beim Verkauf von gebrauchten Waren reduziert sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr. Maßgeblich für die Gewährleistung ist in jedem Fall die Anfänglichkeit eines eventuellen Fehlers, d. h. der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang zu kontrollieren und eventuelle Mängel uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ausgenommen von Ansprüchen ist die Nichtbeachtung der Bedien- und Einbauhinweise. Laut SRMG haben wir als Hersteller das Recht, alle eventuellen Reklamationen selbst zu beseitigen. Unsere Käufer/Händler dürfen deshalb ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine kostenpflichtigen Reparaturen vornehmen. Wir behalten uns vor, die reklamierten Waren selbst beim Käufer abzuholen. Für die Durchführung von Reparaturen gilt, dass Reparaturen aus einer berechtigten Gewährleistung so günstig wie möglich beseitigt werden müssen. Ohne unsere schriftliche Genehmigung des Kostenvoranschlages darf keine Reparatur durchgeführt werden. Der dem Käufer enstehende/entstandene Aufwand ist nachzuweisen.

Unsere Gewährleistung beträgt bei bestimmungsgemäßem Einsatz:

  • auf die Innenhüllen: für 0,60 mm 6 Jahre, für 0,80 mm 8 Jahre (abgestufte Gewährleistung*)
  • auf die Stahlwand 10 Jahre (abgestufte Gewährleistung*)

Bei bauseits erstellten Ausschnitten erlischt die Gewährleistung auf Schäden und Folgeschäden, bei den von uns erstellten Stanzungen müssen zur Aufrechterhaltung der Gewährleistungsansprüche unsere Einbauteile mit Doppeldichtungen eingesetzt werden bzw. die Ausschnitte fachgerecht versiegelt werden. Um den vollen Gewährleistungsanspruch auf die Innenhülle zu erhalten, muss ein Bodenschutz­vlies verlegt werden. Im Garantiefall leisten wir kostenfreien Materialersatz; Ein- und Ausbaukosten sowie Wasser gehören nicht zum Garantieumfang.

Keine Garantie wird übernommen bei:

  • Ausbleichen oder Versprödung der Innenhülle
  • Faltenbildung aufgrund von erhöhtem Einsatz von Wasserpflegemitteln oder falsch eingestellten bzw. nicht funktionierenden Salzelektrolyseanlagen
  • fehlerhaftem Einsatz von Wasserpflegemitteln
  • manuellen Beschädigungen
  • unsachgemäß ausgeführten Ausschnitten für Einbauteile
  • Roststellen/Durchrosten der Stahlwand durch bauseits verursachte Beschädigungen
  • Einsatz von Schwimmbad- bzw. Stahlwand ungeeigeten Silikonen und Dichtmitteln
  • (bitte Empfehlungen in Anleitungen beachten)

*) Je nach Alter der Innenhülle bzw. Stahlwand kann ein Nutzungsabschlag zum Tragen kommen.

Die volle Garantie für die Innenhülle erstreckt sich auf Schweißnahtfehler.

Informationen zu Schiebehallen:
In manchen Gebieten Deutschlands könnte es aufgrund von Bebauungsplänen zur Genehmigungspflicht von Schiebehallen kommen. Bitte im Vorfeld mit den Behörden abstimmen. Wir übernehmen hierbei keine Haftung bei fehlenden Genehmigungen. Fehlende Genehmigungen für Schiebehallen entbinden Sie nicht von der Abnahme von bereits bestellten, gefertigten oder ausgelieferten Schiebehallen.

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